Antwort 14: Entsprechend der EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU und deren nationale Umsetzungen dürfen Vertreiber nur noch in diejenigen EU-Länder elektrische Datenträger liefern, in denen eine WEEE-Registrierung (engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment) für diese Geräte vorliegt.
Ursprünglich steckte hinter dieser EU-Richtlinie die Idee, die Hersteller von Elektrogeräten an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Doch am Beispiel des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG) kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, wie gerade diejenigen Anbieter unverhältnismäßig belastet werden, die nur wenige oder kleine Geräte in Verkehr bringen.
Anstelle eines EU-weiten und anteiligen Beitrags an den Entsorgungskosten hat der Gesetzgeber nämlich vorgesehen, dass alle sogenannten "Vertreiber" in jedem einzelnen EU-Land die aufwändige bürokratische Verwaltung bezahlen müssen. Werden in einem Land nur wenige Datenträger umgesetzt, so übersteigen die damit verbundenen Grundkosten den Wert der Datenträger schnell um ein Vielfaches. Offenbar ist es der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers entgangen, dass USB-Datenträger nicht nur von den großen Handelsketten vertrieben werden.
Als Dienstleister und Anbieter von Scan-Rohdaten sind wir auf USB-Datenträger als Transportmittel
angewiesen, die wir jedoch nur in angemessener Stückzahl benötigen. Aus diesem Grund bieten wir Bilddaten ausschließlich in Deutschland im "Bundle" mit Datenträgern an, wo wir eine WEEE-Registrierung durch unsere Lieferanten sicherstellen können.
Kunden aus anderen EU-Ländern bleibt derzeit nur die Möglichkeit, uns einen eigenen Datenträger zuzusenden. Bitte beachten Sie dabei, dass wir aus Gründen der Sicherheit und des Datenschutzes nur leere gebrauchte oder originalverpackte neue Datenträger annehmen. Einzige Ausnahme sind Scan-Daten zur Weiterverarbeitung, wenn hierzu ein Auftrag vorliegt.