Weblog von Rasch-Diascan
Als ich im Jahr 2016 mit dem Gewerbe begonnen hatte, drohten bereits Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro, wenn ein Scan-Dienstleister mit einem in Deutschland erworbenen USB-Stick die Daten an einen Kunden in Österreich liefern wollte. Fake-News? Dann schauen Sie sich bitte mal die Fakten an!
Hoher Kosten- und Zeitaufwand als Markteintrittsbarriere
Das Elektrogesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Dazu werden Hersteller und Anbieter verpflichtet, für jedes Elektrogerät eine WEEE-Registrierung für die Entsorgung nachzuweisen. Das klingt zunächst einmal sinnvoll, doch die mit den Vollmachten einer Behörde ausgestattete „Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)“ definiert jede elektronische Einheit als Elektrogerät, deren Inbetriebnahme kein unverhältnismäßig hohes Fachwissen erfordert. Dabei kennt das ElektroG auch keine Bagatellgrenzen.
Bei einer Lieferung ins Ausland wird der Lieferant per Gesetz als „Hersteller“ definiert und ist dann im jeweiligen Land für die WEEE-Registrierung voll verantwortlich. Zudem schreibt das Gesetz für jedes im Ausland liegende Lieferziel die Beauftragung eines „Bevollmächtigten“ vor. Dafür fallen meist schon ohne Recycling-Kosten 500 Euro pauschal pro Land und pro Jahr an. Diese schikanös umgesetzte Bürokratie führt dann zu dem kuriosen Ergebnis, dass für die Lieferung eines einzigen Elektrogerätes bzw. USB-Sticks eine Registrierung vorliegen muss, die in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Problem der Entsorgung steht. Inzwischen wurden nach § 45 ElektroG die Strafen auf 100.000 Euro angehoben.
Unverhältnismäßige Benachteiligung kleiner Unternehmen
Um diese kaum zu übersehende Benachteiligung kleiner Unternehmen durch das ElektroG zu verstehen, muss man wissen, wer hinter der Stiftung EAR steht. Schaut man einmal in die Stifter und Stiftungsunterlagen, so verwundert es nicht, wenn im ElektroG die Handschrift großer Hersteller und Verbände der Elektroindustrie zu erkennen ist. Die geltenden Regeln hat nämlich ein elitärer Kreis von Unternehmen erarbeitet. Ketzerisch könnte man auch formulieren: Politiker haben ein Gesetz gefordert. Einflussreiche Lobbyisten haben geliefert und sich dabei die eigenen Rahmenbedingungen geschaffen – zum Nachteil der kleineren Marktteilnehmer.
Ein ähnliches Muster zeigt sich auch bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die hat zwar die Welt kaum besser gemacht, aber sehr effizient zur Abschaffung privater Homepages beigetragen. Der Aufwand, eine sogenannte „Consent Management Platform“ bzw. „Cookie-Einwilligung“ rechtssicher einzurichten, ist inzwischen auf ein unerträgliches Ausmaß angewachsen. Die Folgen der DSGVO haben und werden auch zukünftig viele kleine Unternehmen und Selbständige zur Geschäftsaufgabe bringen.
Planwirtschaftliche Tendenzen
Diese Politik schafft parasitäre Wirtschaftsakteure, die zwar selber keine volkswirtschaftliche Wertschöpfung erbringen, jedoch als planwirtschaftlich geschaffener Kostenfaktor für Dritte unentbehrlich gemacht wurden. Dazu zähle ich die diversen Dienstleister für WEEE-Registrierungen oder Anbieter von Consent-Management-Systemen. Als Extremfall wäre hier auch noch die Abmahnindustrie zu nennen, was mit einem unternehmerischen Risiko unter normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Diese im weltweiten Vergleich einzigartigen Rahmenbedingungen tragen maßgeblich dazu bei, dass sich der Kostenaufwand für kleine aber typischerweise sehr innovative Unternehmen nicht mehr lohnt oder die Risiken im Online-Fernabsatzgeschäft für unbegrenzt haftende Einzelunternehmen nicht mehr tragbar sind.
Preiserhöhung und Ausblick
Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung kann folglich nur so aussehen, dass die Geschäftstätigkeit entweder eingestellt oder in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform umgewandelt wird. Das alles führt letztlich zu höheren Kosten. Ich erhöhe daher zunächst einmal den All-Inclusive-Preis für Digitalisierungen ab sofort um 15%.