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Weblog von Helmut Rasch, Inhaber von Rasch-Diascan

Stellungnahme des Inhabers zum gelöschten Unternehmensprofil bei Google

Helmut Rasch • Sept. 23, 2022

Ein Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens hat aus mangelnder Sachkenntnis heraus unser Unternehmensprofil bei Google gelöscht. Hier sind die Konsequenzen:


  • Rasch-Diascan ist in Google Maps als Unternehmen nicht mehr auffindbar – weder über den Namen noch über die Tätigkeit.

  • Auch bei den Ergebnissen der normalen Google-Suche fehlen das Unternehmensprofil sowie alle damit verbundenen Rezensionen und Beiträge. Lediglich die eigene Website und andere Social-Media-Plattformen können noch gefunden werden.

  • Die Auffindbarkeit von Rasch-Diascan als Scan-Dienstleister hat sich damit erheblich verschlechtert.

Aktuelle Situation des Unternehmens

Das nicht mehr vorhandene Unternehmensprofil in Google bedeutet keinesfalls, dass wir die Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder eine Insolvenz bevorstehen würde. Im Gegenteil: Seit Mai 2022 haben sich unsere Verpflichtungen gegenüber dem Freistaat Bayern aus dem Bayerischen Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) erledigt. Das Unternehmen ist weitgehend frei von finanziellen Verbindlichkeiten. Während der im Februar angemeldete Markenschutz für »IR-Clean« beim Deutschen Patent- und Markenamt immer noch nicht abschließend bearbeitet ist, haben wir das Verfahren inzwischen für die vollautomatisierte Verarbeitung aller Dia- und Negativ-Farbfilme weiterentwickelt. Zusammen mit einem zeitgemäßen Flächenscanner ergibt sich somit eine europaweit einzigartige Scan-Dienstleistung für fotografisches Filmmaterial.

Google als Risiko für Unternehmen

In der digitalen Wirtschaft sind Sicherungskopien normalerweise eine Selbstverständlichkeit. Nur so lassen sich versehentlich gelöschte Daten jederzeit wiederherstellen. Doch bei Google gelten andere Regeln: Einmal gelöschte Daten sind unwiederbringlich verloren, was sich auch langfristig auf die Sichtbarkeit in der Suchmaschine auswirken kann. Hier zeigt sich, mit welchen Risiken für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die marktbeherrschende Stellung US-amerikanischer Konzerne in Deutschland und der EU verbunden ist. Zum Vergleich: In China bewegt sich der Marktanteil von Google gerade einmal im unteren 1-stelligen Prozentbereich.

Um diese Situation richtig bewerten zu können, muss man sich bewusst machen, dass unabhängig vom Ranking in der Suchmaschine zusätzlich auch kostenpflichtige Werbung über „Google Ads“ üblich ist. Google rät selbst kleinen Unternehmen zu Ausgaben von mindestens 500,- Euro pro Monat. Langfristig hat das zur Folge, dass in den USA das Licht in deutschen und europäischen Firmen z.B. über eine Kontosperrung aufgrund angeblicher Richtlinienverstöße jederzeit ausgeschaltet werden kann. Derartige Fälle sind den Suchmaschinen-Optimierern (SEO) auch bekannt, während unsere Mainstream-Medien diesbezüglich eine Kultur des Wegschauens pflegen. Auch kartellrechtliche Klagen von staatlicher Seite aufgrund von Preisabsprachen –
wie aktuell wieder in den USA – sind innerhalb der EU derzeit kein Thema.

Alles außer Rezensionen ist verloren

Es ist zwar zutreffend, dass das verschlechterte Google-Ranking für das laufende Geschäft einen untragbaren Zustand bedeutet. Doch grundsätzlich ist es möglich, ein Unternehmensprofil wieder neu anzulegen. Leider handelt es sich dabei zunächst nur um ein leeres Unternehmensprofil, das zudem auch noch durch ein Verifizierungsverfahren von Google bestätigt werden muss. Erst im weiteren Verfahren kann eine Wiederherstellung der Kundenrezensionen bei Google beantragt werden. Alte Beiträge wie beispielsweise die Meilensteine unserer technischen Entwicklung sind hingegen unwiederbringlich verloren.

Innovationen kommen um zu bleiben

Selbstverständlich können auch innovative Unternehmen in einem ungünstigen Umfeld in Schwierigkeiten gebracht werden. Insbesondere in der Startup-Phase ist es den meisten Gründern kaum möglich, Ansprüche entsprechend dem Gewährleistungs- oder Produkthaftungsrecht durchzusetzen. Läuft hier mit Drittanbietern oder Dienstleistern etwas schief, so zeigt sich schnell, dass eine prekäre Gründungssituation immer mit mangelnder Rechtssicherheit einhergeht. Besonders betroffen sind hier die Unternehmen, die aus der Einkommensunterschicht heraus nach dem Konzept des „Bootstrappings“ gegründet wurden.

Das ändert sich jedoch, sobald eine technologische Entwicklung einmal erfolgreich umgesetzt ist und sich dann auch als vorteilhaft erweist. Zwar sind Unternehmen immer mit dem Risiko des Scheiterns verbunden, doch vorteilhafte Innovationen verschwinden nicht mehr einfach so in der Schublade. Die werden nämlich gerne von wertschätzenden Unternehmen aus dem Wirtschaftsraum Ostasien übernommen und bleiben somit letztlich am Markt erhalten. Zudem bringen insbesondere die Chinesen der Erhaltung des kulturellen Erbes in Bildarchiven aus traditionellen Gründen ein großes Interesse entgegen. Unabhängig davon, ob das Deutsche Patent- und Markenamt die angemeldete Marke eintragen wird oder nicht, werde ich als Inhaber von Rasch-Diascan konsequent dafür sorgen, dass unser soft- und hardware-technisches Verfahren »IR-Clean« auch weiterhin am Markt verfügbar sein wird.

Nachtrag vom Juli 2023

Die Wiederherstellung des Unternehmensprofils zog sich noch über Wochen hin, weil der marktbeherrschende US-amerikanische Konzern Google die Verifizierung des neu angelegten Unternehmensprofils ohne Benachrichtigung wieder rückgängig gemacht hatte. Zudem waren die üblichen schnellen Verfahren zur Verifizierung (z.B. telefonisch) bewußt deaktiviert worden. Alternativ musste zuerst eine Postkarte aus den USA im Briefkasten von Rasch-Diascan ankommen, um das Unternehmen erneut zu verifizieren. Das Verhalten des Google-Konzern kann in diesem Fall nur als nicht nachvollziehbare Schikane bezeichnet werden, denn Goggle war zu dieser Zeit im Besitz einer Einzugsermächtigung zur Bezahlung von Werbemaßnahmen („Google Ads“). Erst nachdem das Unternehmensprofil noch einmal verfiziert war, konnten wieder Bilder und Beiträge veröffentlicht werden. Es fehlten jedoch noch die alten Kunden-Rezensionen. Schriftliche Anfragen bei Google wurden zunächst nur mit genauso wertlosen wie sinnfreien Musterschreiben per E-Mail beantwortet. Erst nachdem ich mit einer Veröffentlichung der Korrespondenz drohte, wurde alles als „Missverständis“ heruntergespielt und die alten Rezensionen über ein vorhandenes Backup wiederhergestellt.

Bewertung

Meine Erfahrung ist, dass sich unsere Mainstream-Presse für derartige geschäftsschädigende Schikanen leider nicht interessiert. Kleine innovative Unternehmen haben keine Lobby. Auf konkrete Themenvorschläge hin haben wir von führenden Wirtschafts- und Nachrichtenmagazinen zum Teil nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Ähnlich verhält sich die Politik, die bestenfalls einmal auf EU-Ebene öffentlichkeitswirksame Strafen gegen Social-Media-Konzerne verhängt, doch den immer häufigeren Behinderungen von Selbständigen und kleinen Unternehmen durch marktbeherrschende Akteure bisher keine wirksamen Maßnahmen entgegensetzen konnte. So fühlte sich auch das Bundeswirtschaftsministerium bei einer konkreten geschäftlichen Behinderung durch Facebook nicht zuständig. Ganz anders ist die Sachlage in den USA, wo das Justizministerium im September 2023 das bedeutendste Kartellverfahren der letzten Jahrzehnte gegen Google eingeleitet hat. Insofern kann in Deutschland und der EU kaum mehr von einer Chancengleichheit am Markt gesprochen werden.

Fakt ist, der Fall hatte über Monate zu einem Umsatzeinbruch geführt und war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. In diesem Zusammenhang habe ich die kostenpflichtige Werbung über „Google Ads“ gestoppt. Über die entscheidenden Suchbegriffe wie „Dias scannen“ ist Rasch-Diascan aktuell nur noch schlecht auffindbar, trotzdem konnte der Umsatz über andere Wege wieder gesteigert werden.

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Es wird wohl ein Rätsel bleiben, warum ein marktbeherrschender Konzern einen kompletten YouTube-Kanal gesperrt hat, in dem lediglich zwei bescheidene Videoclips ( vgl. Kopie auf TikTok ) enthalten waren, welche das Aufstellen eines Maibaumes zeigten. Die Löschung erfolgte am 1. Weihnachtstag ohne jegliche Vorwarnung. Zugleich wurde mir dauerhaft untersagt, einen neuen YouTube-Kanal einzurichten:
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